Gesellschaftsrecht für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

Die Kooperation mit anderen Ärzten / Zahnärzten und auch die Zusammenarbeit mit Heilhilfsmittelerbringern bedarf einer individuellen vertraglichen Regelung, die die gesellschaftsrechtlichen, die berufs- und vertragsarztrechtlichen sowie die steuerrechtlichen Regelungen berücksichtigt.

Zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten sind möglich. Wir beraten Sie, welche Kooperationsform, (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisklinik, Klinik, Job-Sharing-Partnerschaft, Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft, Organisationsgemeinschaft, Praxisnetz, Medizinisches Versorgungszentrum, sektorenübergreifende Versorgung, integrierte Versorgung für Sie geeignet ist und übernehmen die Vertragsgestaltung und Verhandlung. Der Gesellschaftervertrag kann bei entsprechender Ausgestaltung der Konfliktprävention und Konfliktentschärfung dienen.

Wir betreuen Sie während des Bestehens der Gesellschaft: Wir beraten Sie als Gesellschafter oder auch als geschäftsführenden Gesellschafter über ihre Rechte und Pflichten innerhalb der GmbH bzw. der Gesellschafterversammlung.

Bei einem Gesellschafterstreit beraten wir Sie auch zu strategischen Fragen und kreativen Gestaltungsspielräumen. Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen sind vielfältig und komplex. In diesem Geflecht von unterschiedlichen Interessen und Pflichten ist es stets notwendig die Funktion oder Eigenschaft der jeweiligen Gesellschafter zu berücksichtigen. Insbesondere ist zum Beispiel zu klären, ob es sich bei den Angriffen aus dem Gesellschafterkreis um solche gegen die Gesellschaft oder den Geschäftsführer persönlich handelt. 

Wir unterstützen Sie auch falls Ihre Gesellschaft liquidiert und saniert werden muss.

Tätigkeitsauswahl

Gründung und Gestaltung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinischen Kooperationsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften (zum Beispiel Praxisgemeinschaft), Praxisnetzen/ Praxisverbund

Vorrangig geht es im Bereich des Vertrags- und Gesellschaftsrechts der Heilberufe um die Gestaltung ärztlicher Kooperationen wie etwa:  

  • (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaften
  • Teilgemeinschaftspraxis/ Teilberufsausübungsgemeinschaft
  • Beteiligungsmodelle in Berufsausübungsgemeinschaften
  • Organisationsgemeinschaften (wie etwa der Praxisgemeinschaft, PG)
  • Medizinische Kooperationsgemeinschaften
  • Praxisnetzen/ Praxenverbund
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Regelung des Gewinns in der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung
  • Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Erwerb und Veräußerung von Praxen

Eine gründliche Interessenanalyse der zukünftigen Gesellschafter ist notwendig, um die passende Rechtsform zu finden. Für diese Phase sollten Sie ausreichend Zeit einplanen, um ein böses Erwachen zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden. Neben der gewählten Rechtsform ist bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, dass missbräuchliche Gestaltung einschneidende rechtliche Konsequenzen hat (u. a. Honorarregresse).

Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Erwerb und Veräußerung von Praxen oder Praxisanteilen

Wechselt eine Praxis oder Praxisbeteiligung den Inhaber, führt dies immer wieder zu Konflikten, weil zum Beispiel die übernommenen Verträge nicht geprüft wurden. Beim Eintritt in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts haftet der neue Partner aber für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft – unabhängig davon, ob sie ihm bekannt sind. Da in freiberuflichen Berufsausübungsgemeinschaften ganz überwiegend nicht bilanziert, sondern eine Einnahmen/Überschuss-Rechnung erstellt wird, sind Verbindlichkeiten nur schwer zu erkennen. Eine gründliche Prüfung und Vertragsgestaltung ist somit grundsätzlich erforderlich.

Bei der Veräußerung von Praxisanteilen sollte der Abgeber grundsätzlich prüfen, ob ein umsatzsteuerrechtlich relevanter Vorgang im Einzelfall vorliegt oder nicht. Falls dieser vorliegt, kann eine entsprechende Umsatzsteuerpflicht vermeiden werden, indem ein steuerrechtlich anerkannten Teilbetrieb gebildet, der sodann auch umsatzsteuerfrei veräußert werden kann.

Wir verfügen über einen seit Jahren gewachsenen Erfahrungsschatz und kennen uns aus mit den Details im Bereich Praxisveräußerung.

Begleitung bei Gesellschafterstreitigkeiten

Meinungsverschiedenheiten unter Gesellschaftern können schnell eskalieren. Wie in allen dauerhaften Beziehungen sind auch gesellschaftsrechtliche Verhältnisse anfällig für Streit.

Konflikte entstehen dabei häufig, wenn es um die Geschäftsführerposition, Geschäftsführungsmaßnahmen, Rechte eines Minderheitsgesellschafters, Gewinnverwendung oder Kapitalmaßnahmen geht. Setzt die Mehrheit dann Entscheidungen gegen den Willen der Minderheit um, fühlen sich Minderheitsgesellschafter leicht umgangen. Im Ergebnis stehen sich zwei Fronten gegenüber, die das gemeinsame Ziel aus den Augen verlieren. Problematisch werden solche Konflikte dann, wenn sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Unternehmen auswirken.

Derartige Konflikte können weitestgehend vermieden werden, wenn im Gesellschaftervertrag möglichst ausgewogene Regelungen zur Willensbildung in der Gesellschaft enthalten sind. Der Gesellschaftsvertrag darf deshalb nicht nur aus einem allgemeinen Muster bestehen, sondern hat die unterschiedlichen Interessen der Gesellschafter zu erfassen und klar und eindeutig zu regeln.

 Konflikte an sich können nie ausgeschlossen werden, aber durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung können die Gesellschafter aber ein Umfeld schaffen, in welchem Konflikte möglichst -ohne Schaden für das Unternehmen- gelöst werden können.

Gesellschafterstreit ausgebrochen – Was tun?

Ist der Gesellschafterstreit einmal ausgebrochen, bleibt in der Regel keine Zeit mehr zu zögern, da bestimmte Rechte innerhalb sehr kurzer Fristen auszuüben sind. In derartigen Situationen sollte schnellstmöglich rechtliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.

Wir freuen uns über Ihren Kontakt

Wir sind jederzeit gerne für Sie erreichbar. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit und wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

KMW Lieben-Obholzer

Informationen

Medizinisches Zentrum Berlin-Hermsdorf, Glienicker Str. 6 c, 13467 Berlin