BSG-Entscheidung v. 30.10.2019, Az.: B 6 KA 9/18 R
Gegenstand, der zum Sozialgericht München eingelegten Klage ist die Plausibilitätsprüfung in den Quartalen 3/07, 4/07-4/09, die zu einer Rückforderung in Höhe von 161.949,34 EUR führte.
Das MVZ hat vorgetragen, dass die angestellten Ärzte ihren...
Weiterlesen