Bei Patienten:
- die sich mit akuten Gesundheitsproblemen an die Rufnummer 116117 wenden
- nach dortiger medizinischer Ersteinschätzung dringend einen Arzt konsultieren sollen und
- daraufhin binnen 24h ein Termin erhalten („TSS-Akutfalls“).
werden alle Leistungen im Arztgruppenfall -mit Ausnahme des Kapitels 32 EBM (Wirtschaftlichkeitsbonus / Laborleistungen) - die im Rahmen des „TSS-Akutfalls" erbracht werden, extrabudgetär vergütet. Zusätzlich erhalten die behandelnden Ärzte einen Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale. Dies gilt auch für TSS-Terminfälle.
Hinweis zur Kennzeichnungspflicht:
Die extrabudgetäre Vergütung erhält der Arzt nur, wenn der Fall in der Abrechnung unter „Vermittlungsart“ als „TSS-Akutfall“ bzw. „TSS-Terminfall“ gekennzeichnet wird. Die Buchstabenkennzeichnung ist bei der Abrechnung zwingend mit anzugeben:
Buchstabenkennung | Anzahl der Tage ab | Kennzeichnung der Vermittlungsart | Zuschlag auf die jeweilige |
A
| 24 Stunden | TSS-Akutfall | 50 Prozent |
B | 1. bis 8. Tag | TSS-Terminfall | 50 Prozent |
C | 9. bis 14. Tag | TSS-Terminfall | 30 Prozent |
D | 15. bis 35. Tag | TSS-Terminfall | 20 Prozent |