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Das ärztliche Gesellschaftsrecht ist Teil des Arztrechts.
Vorrangig geht es im Bereich des Vertrags- und Gesellschaftsrechts der Heilberufe um die Gestaltung ärztlicher Kooperationen wie etwa:
Für die Rechtsformwahl sollten u. a. folgende Punkte beachtet werden:
Eine gründliche Interessenanalyse der zukünftigen Gesellschafter ist notwendig, um die passende Rechtsform zu finden. Für diese Phase sollten Sie ausreichend Zeit einplanen, um ein böses Erwachen zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden. Neben der gewählten Rechtsform ist bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, dass missbräuchliche Gestaltung einschneidende rechtliche Konsequenzen hat (u. a. Honorarregresse).