Rechtsanwältin Katharina Lieben-Obholzer verfügt über langjährige Erfahrung in der Restrukturierung von Arztpraxen, MVZ und Kliniken. Zu den besonderen Stärken unserer Restrukturierungspraxis gehört der Full Service-Ansatz der Kanzlei.
Eine möglichst frühzeitige Begleitung durch einen Sanierungsberater ist dringend zu empfehlen, um die rechtlichen Möglichkeiten der außergerichtlichen Sanierung und Restrukturierung auszunutzen. Dabei behalten wir die rechtlichen Grenzen stets im Auge, um eine persönliche Haftung der Mandanten auszuschließen. Unser Netzwerk ermöglichen es uns außerdem, in kürzester Zeit überregionale Spezialistenteams zusammenzustellen.
Bundesweite Beratung: +49 (0)30 - 23540-500 TELEFONTERMIN ONLINE BUCHEN
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:
Die Insolvenzordnung eröffnet die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu betreiben, ohne dass ein Insolvenzverwalter bestellt wird. Bei der Eigenverwaltung bleibt das Management uneingeschränkt handlungsfähig und kann die Sanierungsmaßnahmen eigenverantwortlich umsetzen. In der Eigenverwaltung wird statt eines Insolvenzverwalters ein Sachwalter bestellt, der nur überwachende Funktion hat. Die Kosten der Insolvenz sind durchschnittlich 40 % geringer als in einem Regelinsolvenzverfahren. Dies bedeutet, dass eine höhere Summe zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung steht. Dadurch steigen die Erfolgsaussichten der Sanierung.
Die Sanierungsperspektive wird durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) erweitert. Wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzesentwurfs ist das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz, kurz: StaRUG. Das StaRUG ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Neu am Gesetz ist das Schaffen eines Rechtsrahmens zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen, der es Unternehmen ermöglichen soll, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Dieser Restrukturierungsrahmen soll es dem Unternehmen grundsätzlich ermöglichen, die Verhandlungen zu dem Plan selbst zu führen und den Plan selbst zur Abstimmung zu stellen. Für die Begleitung des Verfahrens soll die Position des Restrukturierungsbeauftragten geschaffen werden. Zum Restrukturierungsbeauftragten können geeignete und in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahrene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige natürliche Personen mit vergleichbarer Qualifikation bestellt werden.