Gewerbliche Infizierung einer zahnärztlich tätigen Partnerschaftsgesellschaft durch Konzentration von Organisations-, Verwaltungs- und Management-Aufgaben bei einem der approbierten Zahnärzte:
Die Vorschriften über verbotene Zuweisung gegen Entgelt und die §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit bzw. Bestechung im Gesundheitswesen) sind bei Kooperationen zwischen Leistungserbringen auch im Zusammenhang mit einer geplanten Praxisabgabe von Bedeutung. Wegen eines Verstoßes gegen das berufsrechtliche Verbot entgeltlicher Zuweisung hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Kaufvertrag über den „Patientenstamm“ einer Zahnarztpraxis für nichtig erklärt.…
Bei einem Start-Up Unternehmen sind die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für eine positive Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung aufgestellt hat (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 23.01.2018 – II ZR 246/15), nicht uneingeschränkt anwendbar.
Ohne Rechtsformwechsel zahlen bestimmte Personengesellschaften künftig weniger Steuern: Alle Personenhandelsgesellschaften (OHG / KG / GmbH & Co. KG) und Partnerschaftsgesellschaften können ab dem VZ 2022 (Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen) beantragen, künftig wie eine Körperschaft besteuert zu werden (§§ 1a, 34a Abs. 1 KStG).
Arbeitgeber in den von der Impfpflicht erfassten Bereichen dürfen Arbeitnehmer ab dem 16. März 2022 lediglich dann einsetzen, wenn diese nachweislich geimpft oder genesen sind. Für alle anderen Arbeitnehmer besteht eine ausdrückliches gesetzliches Beschäftigungsverbot. Verstöße gegen dieses Verbot durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten.
Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15:
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres oder eines Übertragungszeitraums, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.