SteuerrechtFG Münster, Beschluss vom 15.10.2021, Aktenzeichen: 9-V-2341/21-K
Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden einer Kapitalgesellschaft auch bei Liquiditätsmangel
Das FG Münster stellte in seinem Beschluss vom 15.10.2021 (9-V-2341/21-K) fest, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine Pflichtverletzung begeht und haftet, wenn er die Steuerschulden der Gesellschaft - selbst bei mangelnden Mitteln - nicht zumindest im gleichen Verhältnis tilgt, wie die Forderungen der anderen…
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