Die Besonderheit von KMW liegt darin, wirtschaftliche Entscheidungen nicht isoliert zu betrachten.
Eine neue Leistungsstruktur kann gleichzeitig Auswirkungen auf Arbeitsverträge, Kooperationen, Abrechnung, Investitionsentscheidungen, Finanzierung, Steuern oder berufsrechtliche Anforderungen haben.
Wir verbinden deshalb rechtliche Gestaltung, steuerliche Beratung und wirtschaftliche Praxissteuerung.
Praxiscontrolling soll nicht nur dokumentieren, sondern Entscheidungen ermöglichen.
Eine klassische Finanzbuchhaltung zeigt, was wirtschaftlich bereits passiert ist. Für die Steuerung einer Zahnarztpraxis reicht der Blick auf den Gesamtumsatz und das Praxisergebnis jedoch häufig nicht aus. Welche Leistungsbereiche tragen tatsächlich zum Ergebnis bei? Wie wirtschaftlich arbeitet die PZR? Rechnet sich das Eigenlabor? Welchen Beitrag leisten angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte? KMW entwickelt die Finanzbuchhaltung deshalb zu einer belastbaren Grundlage für unternehmerische Entscheidungen weiter. Hierzu verbinden wir Buchhaltungsdaten mit Leistungsdaten und den wirtschaftlichen Strukturen der Praxis.
Je mehr Behandler eine Praxis beschäftigt, desto weniger aussagekräftig ist das Gesamtergebnis allein. Deshalb können angestellte Zahnärzte und ausgewählte Leistungsbereiche getrennt betrachtet werden.
So wird sichtbar, wo Umsatz entsteht, welche Kosten damit verbunden sind und welchen Beitrag einzelne Bereiche zum Gesamtergebnis leisten.
Bei unternehmerischen Entscheidungen können wir die wirtschaftliche Analyse unmittelbar mit steuerlichen, arbeitsrechtlichen und vertragszahnärztlichen Fragestellungen verbinden.
Die professionelle Zahnreinigung kann einen erheblichen Anteil am Praxisumsatz ausmachen. Der Umsatz allein sagt jedoch wenig über die tatsächliche Wirtschaftlichkeit des Bereichs aus.
Für eine aussagekräftigere Betrachtung können der PZR beispielsweise zugeordnet werden:
Durch die Verbindung mit den Leistungsdaten der Praxissoftware lässt sich analysieren, welchen wirtschaftlichen Beitrag die PZR tatsächlich zur Gesamtpraxis leistet und wie sich Auslastung, Personalstruktur oder Preisgestaltung auf das Ergebnis auswirken.
Auch das Eigenlabor sollte wirtschaftlich nicht lediglich als Bestandteil der Gesamtpraxis betrachtet werden.
Materialeinsatz, Personalkosten, Investitionen in Geräte und digitale Fertigung sowie die im Eigenlabor erbrachten Leistungen können separat ausgewertet werden. Dadurch wird sichtbar, ob und unter welchen Voraussetzungen sich beispielsweise Investitionen in:
wirtschaftlich tragen.
Ziel ist nicht allein die steuerliche Erfassung der Kosten. Entscheidend ist die Frage:
Welchen wirtschaftlichen Mehrwert erzeugt das Eigenlabor für die Praxis?
Auch bei angestellten Behandlern reicht der Vergleich von Honorarumsatz und Bruttogehalt häufig nicht aus.
Für eine belastbare Beurteilung sind unter anderem relevant:
Damit lässt sich besser beurteilen, ob ein Beschäftigungsverhältnis wirtschaftlich trägt, welche Entwicklungspotenziale bestehen und ab welchem Umsatz ein positiver Deckungsbeitrag erreicht wird.
Für ausgewählte Leistungsbereiche können innerhalb der Finanzbuchhaltung eigene Kostenstellen eingerichtet werden.
So lassen sich beispielsweise
PZR | Eigenlabor | angestellte Zahnärzte | ambulantes Operieren | weitere Leistungsbereiche
getrennt betrachten.
Ziel ist eine Finanzbuchhaltung, die nicht nur den Gesamtbetrieb abbildet, sondern sichtbar macht, wo innerhalb der Praxis Umsatz, Kosten und Ergebnis entstehen.
Besonders aussagekräftig wird Praxiscontrolling, wenn die Finanzbuchhaltung nicht isoliert betrachtet wird.
Wir führen – soweit technisch und organisatorisch möglich – Informationen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen:
Finanzbuchhaltung
Erlöse · Personal · Material · Investitionen · laufende Kosten
Praxissoftware
Leistungszahlen · Behandler · Behandlungsbereiche · Fallzahlen · Honorarentwicklung
Praxisorganisation
Personalstruktur · Kapazitäten · Räume · Geräte · Prozesse
Dadurch entstehen Auswertungen, die stärker auf die tatsächliche Struktur der jeweiligen Praxis zugeschnitten sind.
Praxiscontrolling soll keine zusätzliche Zahlenmenge produzieren. Es soll Entscheidungen erleichtern.
Beispielsweise:
Dabei verbinden wir die wirtschaftliche Analyse bei Bedarf mit steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen.
Gemeinsam mit ausgewählten Zahnarztpraxen entwickeln wir unsere Auswertungsstrukturen kontinuierlich weiter. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der transparenten Abbildung von PZR, Eigenlabor und angestellten Zahnärzten über Kostenstellen und Leistungsdaten.
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen fortlaufend in unsere Controlling- und Beratungsprozesse ein.
Gemeinsam prüfen wir, welche Behandler und Leistungsbereiche sinnvoll getrennt ausgewertet werden können und welche Daten dafür benötigt werden.
Damit aus Buchhaltung eine Grundlage für bessere unternehmerische Entscheidungen wird.
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