Mindestlohnerhöhung ab 2026 und Ausblick 2027- Steigerung um 13,88 %

Wichtige Information für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2026 zunächst um 8,42 Prozent und im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um 13,88 Prozent. Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, dem drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

 

Überblick über die Mindestlohnentwicklung

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Für das Jahr 2027 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen, wobei der Mindestlohn voraussichtlich 14,50 € pro Stunde betragen wird. Diese Anpassungen wirken sich unmittelbar auf die monatlichen Bruttoverdienste aus. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich daraus für 2026 ein monatliches Bruttogehalt von 2.409,33 € und für 2027 von 2.513,33 €.

Jahr

Mindestlohn (Brutto/Stunde)

Erhöhung zum Vorjahr (%)

Mindestlohn bei 40 h/Woche

2023

12,00 €

2.080,00 €

2024

12,41 €

3,42 %

2.151,47 €

2025

12,82

3,30 %

2.222,13 €

2026

13,90

8,43 %

2.409,33 €

2027

14,50

4,32 % *

2.513,33 €

* Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Anhebung der Minijob-Grenze ab 2026 auf 603 € p. M.

  • Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wird auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs angepasst: Ab dem Jahr 2026 steigt die erlaubte Verdienstgrenze für Minijobber von aktuell 556 € auf 603 € monatlich.
  • Auswirkungen: Dadurch bleibt weiterhin eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung möglich, sofern die Grenze eingehalten wird.
  • Empfehlung: Arbeitgeber sollten regelmäßig prüfen, ob die Beschäftigten die neue Grenze nicht überschreiten, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

  • Steigende Lohnkosten für Beschäftigte im Niedriglohnbereich
  • Anpassung bestehender Arbeitsverträge an den neuen Mindestlohn
  • Überprüfung und ggf. Anpassung der Lohnabrechnungssoftware
  • Notwendigkeit, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten

Empfehlungen für Mandanten

  1. Überprüfen Sie Ihre aktuelle Lohnstruktur und identifizieren Sie Mitarbeiter, die von den neuen Mindestlohnstufen betroffen sind.
  2. Kalkulieren Sie die Auswirkungen auf Ihre Personal- und Lohnkosten für die Jahre 2026 und 2027.
  3. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig über die bevorstehenden Änderungen.
  4. Sorgen Sie dafür, dass die Lohnabrechnung rechtzeitig angepasst wird.
  5. Nehmen Sie im Zweifel Beratung zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen in Anspruch.

Fazit

Die kommenden Mindestlohnerhöhungen ab 2026 und der Ausblick auf 2027 verlangen vorausschauendes Handeln. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, um Ihr Unternehmen optimal auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten und finanzielle Veränderungen rechtzeitig zu kalkulieren.

Buchen Sie gerne einen Beratungstermin.