Das neue Gesetz steuerliches Investitionsprogramm zielt darauf ab, Investitionen durch steuerliche Anreize zu fördern. Es beinhaltet unter anderem verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, Steuerentlastungen für Unternehmen und spezielle Förderungen für nachhaltige Projekte. Ziel ist es, wirtschaftliches Wachstum zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
„Investitions-Booster“: Unternehmen, die in bewegliches Anlagevermögen investieren, sollen eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Anschaffungsjahr und in den beiden Folgejahren in Anspruch nehmen können. Die Neuregelung soll für Investitionen ab dem 1.7.2025 und vor dem 1.1.2028 gelten. Die Folge: Sie müssen weniger Steuern zahlen.
Betrieblich genutzte E-Autos können im ersten Jahr nach dem Erwerb bereits zu 75 Prozent bei der Steuer angerechnet werden. Im ersten Folgejahr sollen dann noch 10 % und im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5 %, im vierten Folgejahr 3 % und im fünften Folgejahr 2 % abgeschrieben werden können. Die Neuregelung soll für Anschaffungen nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 gelten.
Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen basierend auf einem Viertel des Bruttolistenpreises bei einem Bruttolistenpreis von maximal 100.000 Euro (statt bislang 70.000 Euro) im Falle der Anschaffung nach dem 30.06.2025.
Schrittweise Senkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG im Veranlagungszeitraum 2028 und 2029 auf 27 %, im Jahr 2030 und 2031 auf 26 % und ab 2032 auf 25 %.
Senkung des Körperschaftsteuersatzes in fünf Schritten um jeweils 1 %, beginnend im Veranlagungszeitraum 2028 mit 14 % und einem Steuersatz von 10 % ab 2032.
Verbesserungen bei der Forschungszulage

