Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurde am 19. Mai 2022 im Bundestag und am 10. Juni 2022 im Bundesrat ein weiterer Baustein zur Förderung des besonderen Engagements von Beschäftigten u. a. in Arztpraxen beschlossen
Gewerbliche Infizierung einer zahnärztlich tätigen Partnerschaftsgesellschaft durch Konzentration von Organisations-, Verwaltungs- und Management-Aufgaben bei einem der approbierten Zahnärzte:
Die Vorschriften über verbotene Zuweisung gegen Entgelt und die §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit bzw. Bestechung im Gesundheitswesen) sind bei Kooperationen zwischen Leistungserbringen auch im Zusammenhang mit einer geplanten Praxisabgabe von Bedeutung. Wegen eines Verstoßes gegen das berufsrechtliche Verbot entgeltlicher Zuweisung hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Kaufvertrag über den „Patientenstamm“ einer Zahnarztpraxis für nichtig erklärt.…
Bei einem Start-Up Unternehmen sind die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für eine positive Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung aufgestellt hat (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 23.01.2018 – II ZR 246/15), nicht uneingeschränkt anwendbar.